Insight #5
Was sich seit dem 2. August beim EU AI Act geändert hat
Bei Vimmera AI beschäftigen wir uns täglich mit der Frage, wie Unternehmen KI sicher und sinnvoll einsetzen können. Die seit dem 2. August geltenden Anforderungen haben wir deshalb genauer betrachtet. Dabei zeigt sich: Es geht nicht um pauschale Kennzeichnungen, sondern um Transparenz an den richtigen Stellen und klar geregelte Verantwortlichkeiten.
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben des EU AI Act. Im Mittelpunkt steht dieses Mal vor allem die Transparenz.
Wer einen Chatbot oder einen anderen KI-Assistenten nutzt, soll erkennen können, dass er mit einer KI und nicht mit einem Menschen interagiert. Auch für KI-generierte oder veränderte Inhalte gelten neue Anforderungen. Anbieter entsprechender Systeme müssen dafür sorgen, dass solche Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und technisch erkannt werden können.
Unternehmen müssen außerdem auf den Einsatz von Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung hinweisen. Deepfakes sind als solche kenntlich zu machen. Das gilt auch für KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn diese ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass nun jeder mit KI erstellte Text einen sichtbaren Hinweis benötigt. Für interne Texte, Entwürfe, Zusammenfassungen oder redaktionell geprüfte Veröffentlichungen gibt es keine pauschale Kennzeichnungspflicht.
Unternehmen sollten jetzt prüfen, wo KI eingesetzt wird, welche Rolle sie dabei einnehmen und ob die erforderlichen Hinweise technisch und organisatorisch umgesetzt sind. Eine aktuelle KI-Inventarisierung ist dafür die wichtigste Grundlage.
Die besonderen Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme werden zu späteren Zeitpunkten anwendbar. Nach dem derzeitigen Zeitplan gelten die Vorgaben für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für KI-Systeme in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028.
Unsere wöchentliche Frage zum Nachdenken:
Wissen Sie bei allen KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen, welche Transparenzpflichten gelten und wer für deren Umsetzung verantwortlich ist?
Zum Mitnehmen
Seit dem 2. August geht es nicht darum, jede KI-Nutzung mit einem Hinweis zu versehen. Entscheidend ist, die eigenen Anwendungen zu kennen und dort für Transparenz zu sorgen, wo sie tatsächlich vorgeschrieben ist.
Fragen zum Thema?
Sprechen Sie uns gerne an!