Nutzungsvereinbarung für Softwarelösungen der Vimmera AI Solutions GmbH
Stand: 14.06.2026 (ersetzt alle vorherigen Versionen)
Präambel
Die Vimmera AI Solutions GmbH (nachfolgend „Vimmera“) stellt KI-gestützte Softwarelösungen und digitale Assistenzsysteme (nachfolgend gemeinsam „Softwarelösungen“) zur Verfügung. Diese Softwarelösungen können unter von Vimmera bereitgestellten Adressen, innerhalb von Anwendungen und Plattformen oder in sonstiger von Vimmera vorgesehener Form aufgerufen und genutzt werden. Sie dienen dazu, Nutzer bei der Beschaffung, Verarbeitung, Erstellung und Bereitstellung von Informationen sowie bei der Unterstützung fachlicher, technischer, organisatorischer und projektbezogener Aufgaben zu unterstützen. Hierzu können insbesondere auch chatbotbasierte Assistenzsysteme gehören.
Die Softwarelösungen werden von Vimmera als eigene Dienste angeboten und betrieben. Sie werden nicht verkauft, nicht als Produkt an Dritte übertragen und nicht dauerhaft an Dritte überlassen. Vimmera bleibt Betreiberin der Softwarelösungen und kann Dritten (z. B. Kunden, Partnern oder Dienstleistern) im Rahmen einer Zugangsberechtigung die Nutzung ermöglichen.
Die Softwarelösungen können insbesondere, aber nicht abschließend, für folgende Themenbereiche und Anwendungsfälle eingesetzt werden:
- die Bereitstellung und Verarbeitung von Informationen zu Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, Projekten, Organisationen oder sonstigen fachlichen Themen,
- die Unterstützung bei technischen und funktionalen Fragestellungen, etwa zu Systemen, Schnittstellen, Konfigurationen, Komponenten oder digitalen Prozessen,
- die projektbezogene, organisatorische oder inhaltliche Unterstützung, etwa bei der Erstellung von Listen, Strukturierungen, Konzeptskizzen, Entwürfen, Auswertungen, Vorschlägen oder sonstigen unterstützenden Inhalten,
- die allgemeine Unterstützung durch KI-gestützte Softwarelösungen und digitale Assistenzsysteme in unterschiedlichen Einsatzbereichen, einschließlich beispielhafter Anwendungsformen wie Chatbots.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Die Softwarelösungen dürfen auch für sonstige thematisch, funktional oder sachlich vergleichbare oder verwandte Anfragen und Anwendungsfälle genutzt werden, soweit diese vom vorgesehenen Funktionsumfang der jeweiligen Softwarelösung gedeckt sind und keine gesetzlich unzulässigen oder nach diesen Bedingungen ausgeschlossenen Nutzungen darstellen.
Die Nutzung der Softwarelösungen ist auf den jeweils vorgesehenen und zulässigen Funktions- und Anwendungsbereich beschränkt. Untersagt ist insbesondere jede Nutzung für rechtswidrige Zwecke sowie für solche Inhalte oder Anfragen, die außerhalb des bestimmungsgemäßen Einsatzbereichs der jeweiligen Softwarelösung liegen. Unberührt bleiben weitergehende Nutzungsbeschränkungen, die sich aus diesen Bedingungen oder aus besonderen Regelungen für einzelne Softwarelösungen ergeben.
Die nachfolgenden Bedingungen sind verbindlich. Nutzer müssen sie vor der Nutzung der Softwarelösungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Vimmera kann diese Bedingungen nach Maßgabe von Ziffer 19 ändern; in diesem Fall kann eine erneute Bestätigung durch den Nutzer erforderlich sein. Soweit Vimmera eine ausdrückliche Zustimmung (z. B. per Checkbox oder im Rahmen eines Login-Prozesses) vorsieht, ist diese vor der Nutzung zu erteilen.
Diese Vereinbarung wird in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt. Sollten Widersprüche oder Unklarheiten bestehen, so ist die deutsche Fassung als gültige Unterlage heranzuziehen.
1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsvereinbarung gilt für sämtliche Personen, die die von Vimmera bereitgestellten KI-gestützten Softwarelösungen und digitalen Assistenzsysteme (nachfolgend gemeinsam „Softwarelösungen“) verwenden, unabhängig davon, ob es sich um folgende Personen handelt:
- Mitarbeitende von Vimmera,
- Mitarbeitende von Kundenunternehmen,
- externe Dienstleister,
- Nutzer von frei zugänglichen KI-Systemen z. B. über Webchats, die auf Webseiten eingebunden sind,
- Partnerunternehmen oder
- sonstige autorisierte Nutzer.
Die Softwarelösungen sind für die Nutzung im beruflichen bzw. unternehmerischen Kontext vorgesehen. Soweit ein Nutzer im Auftrag eines Unternehmens, einer Organisation oder eines sonstigen Dritten handelt, versichert er, hierzu wirksam bevollmächtigt zu sein.
Diese Nutzungsvereinbarung gilt für die Nutzung sämtlicher von Vimmera bereitgestellter Softwarelösungen im Sinne dieser Bedingungen, einschließlich etwaiger chatbotbasierter Anwendungen, Plattformfunktionen, Module oder sonstiger digitaler Assistenzsysteme, soweit für diese keine abweichenden besonderen Regelungen getroffen wurden.
Mit dem erstmaligen sowie jedem weiteren Zugriff auf eine Softwarelösung erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung als verbindlich an.
1.1 Begriffsbestimmungen
- „Softwarelösungen“ bezeichnet die von Vimmera bereitgestellten KI-gestützten Softwarelösungen und digitalen Assistenzsysteme einschließlich aller zugehörigen technischen Komponenten, Schnittstellen, Modelle, Konfigurationen, Module und Benutzeroberflächen. Hierzu können insbesondere auch chatbotbasierte Anwendungen gehören.
- „Nutzer“ ist jede natürliche Person, die eine Softwarelösung verwendet.
- „Inhalte“ sind sämtliche durch den Nutzer eingegebenen, hochgeladenen, übermittelten oder sonst bereitgestellten Daten und Informationen sowie sämtliche von der jeweiligen Softwarelösung erzeugten, ausgegebenen oder zur Verfügung gestellten Inhalte.
2. Zweckgebundene Nutzung
Die Softwarelösungen dienen ausschließlich dazu, im Rahmen der von Vimmera vorgesehenen Nutzungsszenarien und des jeweiligen bestimmungsgemäßen Funktionsumfangs zu unterstützen, insbesondere:
- bei der Beantwortung von Informationsanfragen,
- bei der Unterstützung typischer fachlicher, technischer, organisatorischer oder projektbezogener Fragestellungen,
- bei der Bereitstellung von Hilfestellungen, beispielhaften Vorschlägen, Strukturierungen, Entwürfen, Auswertungen und erläuternden Inhalten,
- bei der Orientierung, Navigation und Nutzung innerhalb digitaler Anwendungen, Plattformen oder sonstiger technischer Umgebungen, soweit dies technisch vorgesehen ist,
- sowie bei weiteren vergleichbaren Anwendungsfällen im beruflichen oder unternehmerischen Kontext.
Nicht zulässig ist jede Nutzung der Softwarelösungen, die
- rechtswidrigen, missbräuchlichen oder vertragswidrigen Zwecken dient,
- auf die Beeinträchtigung, Umgehung, Überlastung oder Gefährdung der Softwarelösungen, ihrer technischen Infrastruktur oder ihrer Sicherheit gerichtet ist,
- der Auswertung, Analyse oder Nutzung von Informationen zu Zwecken dient, die außerhalb des vorgesehenen sachlichen und funktionalen Anwendungsbereichs liegen, oder
- nicht mit den berechtigten Interessen von Vimmera oder dem jeweils verfolgten zulässigen Nutzungszweck vereinbar ist.
Die Nutzung der Softwarelösungen hat stets im Einklang mit den legitimen Geschäftsinteressen von Vimmera sowie im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zu erfolgen. Sie darf insbesondere nicht darauf ausgerichtet sein, Vimmera oder Dritten wirtschaftlich, rechtlich, technisch oder reputativ zu schädigen.
3. Unzulässige Nutzung
Die Nutzung der Softwarelösungen für illegale, missbräuchliche oder sonst unzulässige Zwecke ist streng untersagt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
- die Erstellung, Anforderung, Verarbeitung oder Verbreitung von strafbaren, rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, extremistischen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder sonst sitten- oder moralwidrigen Inhalten,
- die Nutzung der Softwarelösungen zur Verbreitung von Falschinformationen, Gerüchten, Hassbotschaften, manipulativen oder propagandistischen Inhalten,
- Aufforderungen zur Begehung von Straftaten oder die Anleitung, Unterstützung oder Förderung rechtswidriger Handlungen,
- die Erstellung, Unterstützung oder Beschreibung von Schadsoftware, Hacking-Aktivitäten, Sicherheitsangriffen oder sonstigen Handlungen, die auf die Beeinträchtigung von IT-Systemen gerichtet sind,
- jede Nutzung, die gegen geltende Gesetze, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt.
Unzulässig ist zudem insbesondere:
- jede Nutzung der Softwarelösungen außerhalb des jeweils vorgesehenen und zulässigen Anwendungs- und Funktionsbereichs,
- die Nutzung im Rahmen externer Projekte oder geschäftlicher Tätigkeiten, soweit diese nicht vom vorgesehenen Einsatzbereich der jeweiligen Softwarelösung gedeckt ist,
- die Nutzung zur Beeinträchtigung, Umgehung, Überlastung, Störung oder Gefährdung der Softwarelösungen, ihrer technischen Infrastruktur oder ihrer Sicherheitsmechanismen,
- sämtliche Formen von Scraping, systematischer Abfrage, automatisierter Massennutzung oder sonstiger Automatisierung, die den Betrieb der Softwarelösungen beeinträchtigen oder technische Schutzmaßnahmen umgehen,
- die Nutzung zur Erlangung, Auswertung oder Weiterverwendung von Informationen in einer Weise, die mit dem vorgesehenen Nutzungszweck oder den berechtigten Interessen von Vimmera nicht vereinbar ist.
Die Nutzung hat jederzeit fair, rechtmäßig und mit angemessenem Verantwortungsbewusstsein zu erfolgen.
3.1 Einhaltung des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) und gesetzlicher Vorgaben
Die Nutzung der Softwarelösungen ist nur im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig. Dies umfasst insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689 (Artificial Intelligence Act, „EU AI Act“) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Nutzer dürfen die Softwarelösungen nicht zu Zwecken verwenden oder dafür einsetzen, Handlungen vorzubereiten, zu ermöglichen, anzuleiten oder zu unterstützen, die nach dem EU AI Act oder nach sonstigem anwendbarem Recht verboten oder unzulässig sind.
Insbesondere ist untersagt, die Softwarelösungen unmittelbar oder mittelbar zu nutzen für oder im Zusammenhang mit:
- manipulativen oder täuschenden Techniken, die das Verhalten von Personen wesentlich verzerren können und dadurch voraussichtlich erheblichen Schaden verursachen,
- der Ausnutzung von Vulnerabilitäten, insbesondere aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer bzw. wirtschaftlicher Lage, mit dem Ziel oder der Wirkung einer schädigenden Verhaltensbeeinflussung,
- „Social Scoring“, also der Bewertung oder Klassifizierung von Personen über einen längeren Zeitraum anhand sozialen Verhaltens oder abgeleiteter Persönlichkeitsmerkmale, soweit dies zu einer ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Benachteiligung führt,
- Risikobewertungen zur Vorhersage der Begehung von Straftaten, soweit diese ausschließlich auf Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen beruhen,
- dem Aufbau oder der Erweiterung von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern, insbesondere aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsmaterial,
- Emotionserkennung im Bereich des Arbeitsplatzes oder in Bildungseinrichtungen, soweit diese nicht ausnahmsweise nach anwendbarem Recht zulässig ist,
- biometrischer Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale, insbesondere der ethnischen Herkunft, politischen Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung sowie des Sexuallebens oder der sexuellen Orientierung,
- Echtzeit-Fernidentifizierung mittels biometrischer Daten in öffentlich zugänglichen Räumen zu Zwecken der Strafverfolgung, soweit dies nicht im Einzelfall ausdrücklich nach anwendbarem Recht zulässig ist.
Die vorstehenden Beispiele gelten ergänzend zu den übrigen Verboten und Beschränkungen dieser Nutzungsvereinbarung. Sie schränken die übrigen Regelungen nicht ein.
3.2 Ergänzende Nutzungsbeschränkungen eingebundener KI-, LLM- und Cloud-Anbieter
Die Softwarelösungen können je nach technischer Ausgestaltung KI-Modelle, Sprachmodelle, Cloud-Dienste, Transkriptionsdienste, Vektordatenbanken, Sicherheitsfilter, Moderationssysteme oder sonstige technische Leistungen externer Anbieter einbinden. Hierzu können insbesondere Anbieter wie Microsoft Azure, OpenAI, Mistral AI oder vergleichbare Technologieanbieter gehören.
Die Nutzung der Softwarelösungen ist nur zulässig, soweit sie zusätzlich mit den jeweils aktuellen Nutzungsrichtlinien, Sicherheitsvorgaben, Acceptable-Use-Policies, Codes of Conduct und sonstigen Anbieterbedingungen der eingebundenen Anbieter vereinbar ist. Bei Abweichungen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den Vorgaben eingebundener Anbieter gilt im Zweifel die jeweils strengere Vorgabe.
Nutzer dürfen keine Eingaben tätigen, Inhalte hochladen oder Nutzungshandlungen vornehmen, die Vimmera, eingebundene Anbieter oder sonstige technische Dienstleister zu einer Verarbeitung veranlassen würden, die nach deren Nutzungsbedingungen, Sicherheitsrichtlinien oder gesetzlichen Vorgaben untersagt ist. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Nutzung technisch möglich erscheint oder von der Softwarelösung nicht unmittelbar blockiert wird.
Vimmera ist berechtigt, Anfragen, Eingaben, Ausgaben, Funktionen oder Nutzungen ganz oder teilweise zu blockieren, zu filtern, zurückzuweisen, einzuschränken oder zu sperren, wenn dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, dieser Nutzungsbedingungen, der Nutzungsbedingungen eingebundener Anbieter, technischer Sicherheitsvorgaben oder zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich oder angemessen ist. Ein Anspruch auf Erzeugung, Anzeige, Speicherung oder Herausgabe von Inhalten, die gegen solche Vorgaben verstoßen oder verstoßen könnten, besteht nicht.
3.2.1 Nutzungsbedingungen eingebundener KI-, Modell- und Infrastruktur-Anbieter
Die Softwarelösungen von Vimmera können technische Komponenten, Modelle, Schnittstellen, Cloud-Dienste, Sprachmodelle, Transkriptionsdienste, Embedding-Modelle, Bild-, Audio- oder sonstige KI-Dienste externer Anbieter einbinden. Hierzu können insbesondere Anbieter wie Microsoft Azure, OpenAI, Mistral AI oder sonstige von Vimmera eingesetzte Technologie-, Modell- oder Infrastrukturanbieter gehören.
Für die Nutzung der Softwarelösungen gelten daher ergänzend die jeweils anwendbaren Nutzungsbedingungen, Acceptable Use Policies, Usage Policies, Codes of Conduct, Sicherheitsvorgaben, Produktbedingungen und sonstigen verbindlichen Vorgaben der jeweils eingebundenen Anbieter in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Der Nutzer ist verpflichtet, die Softwarelösungen nur in einer Weise zu verwenden, die sowohl mit diesen Nutzungsbedingungen als auch mit den jeweils anwendbaren Anbieterbedingungen vereinbar ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Nutzer selbst unmittelbarer Vertragspartner des jeweiligen Anbieters ist.
Soweit Anbieterbedingungen strengere, weitergehende oder zusätzliche Beschränkungen vorsehen, sind diese ebenfalls einzuhalten. Vimmera ist berechtigt, Nutzungen, Inhalte, Eingaben, Ausgaben oder Anwendungsfälle abzulehnen, zu beschränken, zu sperren oder zu beenden, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben, diese Nutzungsbedingungen oder die Bedingungen eingebundener Anbieter verstoßen oder nach Einschätzung von Vimmera ein entsprechendes Risiko besteht.
Dies betrifft insbesondere Nutzungen im Zusammenhang mit:
- rechtswidrigen, schädigenden, täuschenden, missbräuchlichen oder diskriminierenden Inhalten,
- Waffen, Munition, Sprengstoffen, militärischer oder kriegerischer Nutzung,
- chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahrenstoffen,
- Cyberangriffen, Schadsoftware, Umgehung von Sicherheitsmechanismen oder unbefugtem Zugriff,
- biometrischer Identifikation, Überwachung, Profiling oder Social Scoring,
- Hochrisiko-Entscheidungen über natürliche Personen,
- Gesundheits-, Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Versicherungsentscheidungen ohne qualifizierte menschliche Prüfung,
- politischer Manipulation, Desinformation oder Wahlbeeinflussung,
- Ausbeutung, Gefährdung oder Sexualisierung Minderjähriger,
- Betrug, Identitätsmissbrauch, Phishing, Social Engineering oder sonstiger Täuschung,
- der Umgehung, Entfernung oder Manipulation von Sicherheitsfiltern, Wasserzeichen, Herkunftsnachweisen, Content Credentials oder sonstigen Schutzmechanismen.
Vimmera kann die Liste der eingesetzten Anbieter sowie die daraus folgenden nutzungsbezogenen Einschränkungen jederzeit anpassen, wenn dies aufgrund technischer, rechtlicher, sicherheitsbezogener oder anbieterbedingter Änderungen erforderlich ist. Ein Anspruch des Nutzers auf Nutzung eines bestimmten Modells, Anbieters oder einer bestimmten technischen Infrastruktur besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Der Nutzer erkennt an, dass eingebundene Anbieter Inhalte, Anfragen oder Ausgaben aufgrund eigener Sicherheits-, Compliance- oder Missbrauchserkennungssysteme blockieren, filtern, ablehnen oder technisch beschränken können. Vimmera übernimmt keine Verantwortung dafür, dass jeder gewünschte Inhalt oder Anwendungsfall durch die eingesetzten Anbieter verarbeitet oder ausgegeben wird.
3.2.2 Rangfolge bei Anbieterbeschränkungen
Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den zwingend anwendbaren Bedingungen eingebundener KI-, Modell-, Cloud- oder Infrastrukturanbieter gilt jeweils die strengere oder weitergehende Nutzungsbeschränkung, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher, vertraglicher, sicherheitsbezogener oder anbieterbedingter Vorgaben erforderlich ist.
3.3 Verbot militärischer, waffenbezogener und sicherheitskritischer Nutzung
Untersagt ist jede Nutzung der Softwarelösungen für oder im Zusammenhang mit militärischen, kriegerischen, waffenbezogenen oder vergleichbar sicherheitskritischen Zwecken, soweit diese nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch Vimmera geprüft und freigegeben wurde und mit anwendbarem Recht sowie den Nutzungsbedingungen eingebundener Anbieter vereinbar ist. Vimmera ist nicht verpflichtet, eine solche Nutzung zu prüfen oder freizugeben.
Untersagt ist insbesondere jede Nutzung zur Entwicklung, Konstruktion, Beschaffung, Herstellung, Optimierung, Erprobung, Reparatur, Umgehung, Steuerung, Zielauswahl oder zum Einsatz von Waffen, Munition, Sprengstoffen, militärischer Ausrüstung, Waffensystemen, Drohnen, Zielsystemen, Feuerleitsystemen sowie chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Waffen, Stoffen oder Trägersystemen.
Ebenfalls untersagt ist jede Nutzung zur Unterstützung militärischer oder kriegerischer Operationen, insbesondere zur taktischen oder operativen Einsatzplanung, Gefechtsführung, Zielidentifikation, Zielpriorisierung, Lageauswertung mit unmittelbarem Einsatzbezug, Entwicklung oder Unterstützung autonomer oder teilautonomer Waffensysteme, Auswahl oder Verfolgung von Personen oder Objekten als Ziele sowie zur Optimierung von Entscheidungsprozessen, die unmittelbar zu Gewaltanwendung, Freiheitsentzug, Verletzung oder Tötung von Personen führen können.
Untersagt ist außerdem die Nutzung zur militärischen, geheimdienstlichen oder sicherheitsbehördlichen Massenüberwachung, zur Erstellung personenbezogener Lagebilder, zur Identifikation, Verfolgung, Lokalisierung oder Profilbildung von Personen oder Personengruppen in einem operativen Sicherheits-, Militär- oder Konfliktkontext sowie zur Unterstützung von Handlungen, die gegen Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, Sanktionsrecht oder sonstige zwingende Rechtsvorschriften verstoßen können.
Zulässig bleiben rein allgemeine, historische, politische, rechtliche, ethische oder sicherheitsbezogene Erörterungen solcher Themen, soweit sie keine operative, technische, taktische oder sonst missbrauchsgeeignete Anleitung enthalten und nicht gegen gesetzliche Vorgaben, diese Nutzungsbedingungen oder Anbieterbedingungen verstoßen.
3.4 Verbot unzulässiger Überwachungs-, biometrischer und Profiling-Nutzung
Die Softwarelösungen dürfen nicht zur unzulässigen Überwachung, Identifikation, Klassifizierung, Bewertung, Verfolgung oder Profilbildung natürlicher Personen verwendet werden. Dies umfasst insbesondere die Erstellung, Erweiterung oder Nutzung von Gesichtserkennungsdatenbanken ohne wirksame Rechtsgrundlage und Zustimmung der betroffenen Personen, Echtzeit-Fernidentifizierung mittels biometrischer Daten in öffentlich zugänglichen Räumen, unzulässige Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen, biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale sowie jede Form von Social Scoring.
Untersagt ist ferner jede Nutzung zur unbefugten Aggregation, Analyse, Anreicherung, Verknüpfung, Bewertung oder Weitergabe personenbezogener oder sensibler Informationen über Personen oder Personengruppen, insbesondere wenn hierdurch Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Gleichbehandlungsgrundsätze oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden können.
3.5 Unzulässige Cyber-, Sicherheits- und Umgehungsnutzung
Untersagt ist jede Nutzung der Softwarelösungen zur Vorbereitung, Unterstützung oder Durchführung von Cyberangriffen, Schadsoftware, Phishing, Social Engineering, Identitätsdiebstahl, Credential Theft, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Ausnutzung von Sicherheitslücken, Aufbau oder Betrieb von Botnetzen, Denial-of-Service-Angriffen, unbefugtem Zugriff auf Systeme, Daten oder Konten sowie sonstigen sicherheitsgefährdenden Handlungen.
Untersagt ist außerdem jede Nutzung zur Umgehung, Deaktivierung, Manipulation oder Schwächung von Sicherheits-, Moderations-, Inhalts-, Datenschutz-, Zugriffsschutz- oder Missbrauchserkennungssystemen von Vimmera, eingebundenen Anbietern oder Dritten. Dies umfasst insbesondere Jailbreaking, Prompt-Injection, Prompt-Leaking, Systemprompt-Extraktion, Umgehungsformate, verschleierte Anfragen, codierte oder fragmentierte Eingaben sowie sonstige Versuche, Schutzmechanismen gezielt zu unterlaufen.
3.6 Hochrisiko- und Entscheidungsnutzung
Die Softwarelösungen dürfen nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen verwendet werden, die rechtliche Wirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen in den Bereichen Beschäftigung, Bewerbung, Auswahl, Beförderung, Kündigung, Leistungsbewertung, Vergütung, Bildung, Kreditwürdigkeit, Versicherung, Gesundheitsversorgung, soziale Leistungen, Strafverfolgung, Migration, Asyl, Grenzkontrolle oder sonstige besonders grundrechtsrelevante Bereiche.
Soweit eine Nutzung in einem solchen Bereich beabsichtigt ist, bedarf sie vorab einer gesonderten rechtlichen, fachlichen und technischen Prüfung sowie einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe durch Vimmera. Eine solche Nutzung darf nur erfolgen, wenn angemessene menschliche Aufsicht, fachliche Prüfung, Dokumentation, Qualitätskontrolle, Datenschutzprüfung und Risikobegrenzung sichergestellt sind und anwendbares Recht sowie Anbieterbedingungen eingehalten werden.
3.7 Weitere untersagte Inhalte und Schutzkategorien
Untersagt ist zudem jede Nutzung zur Erstellung, Anforderung, Verarbeitung oder Verbreitung von Inhalten oder Handlungen im Zusammenhang mit
- sexueller Ausbeutung von Kindern, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger oder sonstigem kindeswohlgefährdenden Material,
- nicht einvernehmlichen intimen Bildern, Deepfakes, Stimm- oder Identitätsnachahmungen ohne wirksame Einwilligung,
- Menschenhandel, Ausbeutung, Zwangsdienstleistungen oder sonstiger schwerer Verletzung der Menschenwürde,
- Betrug, Phishing, Identitätsmissbrauch, Täuschung über Identitäten oder Herkunft von Inhalten, Finanzbetrug oder sonstigen betrügerischen Handlungen,
- gezielter Desinformation, Manipulation demokratischer, behördlicher, gerichtlicher oder öffentlicher Entscheidungsprozesse,
- Anleitung, Förderung oder Verherrlichung von Selbstverletzung, Suizid, Gewalt, Terrorismus oder extremistischen Handlungen,
- Beschaffung, Herstellung, Verbreitung oder Nutzung illegaler Drogen, verbotener Substanzen, verbotener Waren oder illegaler Dienstleistungen,
- rechtswidriger Diskriminierung, Hassrede, Belästigung, Bedrohung, Einschüchterung oder gezielter Herabwürdigung von Personen oder Gruppen.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich sind stets auch die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, diese Nutzungsbedingungen sowie die aktuellen Vorgaben eingebundener Technologieanbieter.
3.8 Anbieterbedingte Sperrung, Filterung und Meldung
Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass eingebundene KI-, LLM-, Cloud- oder Sicherheitsanbieter eigene technische Schutzmaßnahmen, Inhaltsfilter, Missbrauchserkennungssysteme und Sperrmechanismen einsetzen können. Dadurch können Eingaben, Dateien, Inhalte, Ausgaben oder Funktionen ganz oder teilweise blockiert, gekürzt, nicht verarbeitet, nicht angezeigt oder nicht gespeichert werden.
Vimmera kann nicht gewährleisten, dass jede Anfrage verarbeitet oder jede gewünschte Ausgabe erzeugt wird. Dies gilt insbesondere bei Anfragen, die rechtlich sensibel sind, gegen Anbieterbedingungen verstoßen könnten, missbrauchsgeeignet sind oder von technischen Sicherheitssystemen als riskant eingestuft werden.
Bei schwerwiegenden, wiederholten oder offensichtlich rechtswidrigen Verstößen kann Vimmera die Nutzung einschränken, Zugänge sperren, Vorgänge zu Nachweiszwecken sichern und, soweit rechtlich erforderlich oder zulässig, zuständige Stellen, Behörden oder eingebundene Anbieter informieren.
3.9 Schutz Minderjähriger
Die Softwarelösungen dürfen nicht zur Erstellung, Anforderung, Verarbeitung, Verbreitung oder Unterstützung von Inhalten verwendet werden, die Minderjährige gefährden, ausbeuten, sexualisieren, manipulieren oder in sonstiger Weise beeinträchtigen können.
Untersagt ist insbesondere jede Nutzung im Zusammenhang mit Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Child Sexual Abuse Material, Grooming, sexualisierten oder gewaltbezogenen Rollenspielen mit Minderjährigen, der Anbahnung ausbeuterischer Kontakte, der Förderung gefährlicher Mutproben, selbstschädigenden Verhaltens, altersunangemessener Inhalte oder sonstiger Handlungen, die das Wohl von Kindern oder Jugendlichen gefährden können.
Soweit die Softwarelösungen ausnahmsweise in einem Umfeld eingesetzt werden sollen, in dem Minderjährige unmittelbar oder mittelbar betroffen sein können, bedarf dies einer vorherigen ausdrücklichen Prüfung und Freigabe durch Vimmera sowie der Einhaltung besonderer Schutz-, Informations-, Einwilligungs- und Aufsichtspflichten.
3.10 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und Schutz von Herkunftsnachweisen
Nutzer dürfen KI-generierte oder KI-unterstützt erzeugte Inhalte nicht in einer Weise verwenden, veröffentlichen oder weitergeben, die Dritte darüber täuschen kann, ob ein Inhalt von einem Menschen oder durch ein KI-System erstellt wurde.
Soweit KI-generierte Texte, Bilder, Audiodateien, Videos, Stimmen, Avatare, synthetische Medien oder sonstige automatisiert erzeugte Inhalte gegenüber Dritten verwendet, veröffentlicht oder weitergegeben werden, sind diese angemessen als KI-generiert oder KI-unterstützt zu kennzeichnen, sofern dies nach Gesetz, Anbieterbedingungen, internen Vorgaben oder den Umständen des Einzelfalls erforderlich oder zur Vermeidung einer Irreführung geboten ist.
Untersagt ist insbesondere das Entfernen, Verändern, Verschleiern oder Umgehen von Wasserzeichen, Herkunftsnachweisen, Content Credentials, Metadaten, Provenienzsignalen oder sonstigen Kennzeichnungen, die auf eine KI-Erzeugung, Bearbeitung oder Herkunft eines Inhalts hinweisen, sofern dies nicht ausdrücklich rechtlich zulässig und sachlich erforderlich ist.
3.11 Kritische Infrastruktur und sicherheitsrelevante Systeme
Die Softwarelösungen dürfen nicht zur unmittelbaren Steuerung, Überwachung, Optimierung oder Absicherung kritischer Infrastrukturen oder sicherheitsrelevanter Systeme eingesetzt werden, sofern hierfür keine ausdrückliche vorherige schriftliche Freigabe durch Vimmera sowie keine geeignete fachliche, technische, rechtliche und sicherheitsbezogene Prüfung erfolgt ist.
Dies betrifft insbesondere Systeme und Prozesse in den Bereichen Energieversorgung, Wasserversorgung, Gesundheitsversorgung, Transport, Verkehr, Telekommunikation, öffentliche Sicherheit, industrielle Steuerungssysteme, Produktionsanlagen, Gebäude- und Anlagensicherheit sowie sonstige Umgebungen, in denen Fehlfunktionen, fehlerhafte Ausgaben oder missverständliche Empfehlungen zu erheblichen Personen-, Sach-, Umwelt-, Betriebs- oder Versorgungsschäden führen können.
Die Softwarelösungen dürfen in solchen Bereichen allenfalls unterstützend, vorbereitend oder dokumentierend eingesetzt werden. Eine menschliche Prüfung, Freigabe und Verantwortung durch qualifizierte Fachpersonen bleibt zwingend erforderlich.
3.12 Politische Einflussnahme, Wahlen und demokratische Prozesse
Die Softwarelösungen dürfen nicht zur rechtswidrigen, manipulativen oder verdeckten Beeinflussung politischer Meinungsbildung, demokratischer Prozesse, Wahlen, Abstimmungen, Bürgerbeteiligungen, behördlicher Verfahren oder öffentlicher Entscheidungsprozesse verwendet werden.
Untersagt ist insbesondere jede Nutzung zur Erstellung oder Verbreitung gezielter Desinformation, zur Täuschung über Identitäten, Herkunft oder Auftraggeber politischer Inhalte, zur automatisierten Massenansprache, zum Microtargeting besonders schutzbedürftiger Personengruppen, zur Wählerunterdrückung, zur Demobilisierung von Wählerinnen und Wählern, zur Manipulation politischer Debatten oder zur Umgehung gesetzlicher Transparenz-, Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflichten.
Zulässig bleiben allgemeine, neutrale, nicht manipulative Informations-, Analyse- oder Strukturierungsleistungen zu politischen, gesellschaftlichen oder rechtlichen Themen, soweit sie nicht gegen gesetzliche Vorgaben, diese Nutzungsbedingungen oder die Bedingungen eingebundener Anbieter verstoßen.
3.13 Glücksspiel, regulierte Waren und regulierte Dienstleistungen
Die Softwarelösungen dürfen nicht zur Durchführung, Bewerbung, Vermittlung oder Optimierung von rechtswidrigem Glücksspiel, Wetten, Lotterien, spekulativen Finanzgeschäften, betrügerischen Anlageangeboten, Schneeballsystemen oder sonstigen regulierten oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten verwendet werden, sofern die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Untersagt ist ferner jede Nutzung zur Beschaffung, Bewerbung, Vermittlung oder Verbreitung illegaler oder regulierter Waren und Dienstleistungen, insbesondere illegaler Drogen, verbotener Substanzen, Waffen, Munition, gefälschter Dokumente, gestohlener Daten, Menschenhandel, sexueller Ausbeutung, Umgehungsdienstleistungen oder sonstiger rechtswidriger Angebote.
3.14 Sicherheitstests, Red-Teaming und Schwachstellenprüfungen
Sicherheitstests, Red-Teaming, Penetrationstests, Belastungstests, Prompt-Injection-Tests, Jailbreak-Versuche, Schwachstellenanalysen oder vergleichbare Prüfungen der Softwarelösungen, ihrer Modelle, Schnittstellen, Schutzmechanismen oder angebundenen Systeme sind nur zulässig, wenn sie vorab ausdrücklich schriftlich durch Vimmera freigegeben wurden.
Eine solche Freigabe kann insbesondere Umfang, Zeitraum, Testmethoden, betroffene Systeme, zulässige Intensität, Meldewege, Dokumentationspflichten und Abbruchkriterien festlegen. Ohne eine solche Freigabe gelten entsprechende Handlungen als unzulässige Umgehungs-, Sicherheits- oder Missbrauchshandlungen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen.
Die Meldung unbeabsichtigt entdeckter Sicherheitslücken oder Fehlfunktionen bleibt zulässig und ist unverzüglich an Vimmera zu richten. Dabei dürfen keine Daten Dritter offengelegt, keine Systeme beeinträchtigt und keine weiteren Ausnutzungsversuche vorgenommen werden.
3.15 Nutzung durch oder für Behörden, Sicherheitsorgane und Nachrichtendienste
Eine Nutzung der Softwarelösungen durch oder für Behörden, Sicherheitsorgane, Nachrichtendienste, militärische Stellen oder vergleichbare Einrichtungen ist nur zulässig, soweit sie rechtmäßig, mit dem vorgesehenen Nutzungszweck vereinbar und vorab ausdrücklich durch Vimmera freigegeben wurde.
Untersagt ist insbesondere jede Nutzung für geheimdienstliche Analysezwecke, operative Sicherheitsmaßnahmen, personenbezogene Massenüberwachung, Lagebilder mit Personenbezug, Zielauswahl, Einsatzplanung, Verfolgung, Identifikation, Priorisierung oder Bewertung von Personen oder Gruppen, soweit hierfür keine ausdrückliche schriftliche Freigabe, keine klare Rechtsgrundlage und keine Vereinbarkeit mit den Bedingungen eingebundener Anbieter besteht.
3.16 Keine Umgehung anbieterbedingter Beschränkungen
Nutzer dürfen nicht versuchen, durch Umformulierungen, Codierungen, Übersetzungen, Aufteilung in Teilschritte, Rollenspiele, hypothetische Szenarien, technische Verschleierung oder sonstige Umgehungsmethoden Inhalte, Anfragen oder Ergebnisse zu erzeugen, die nach diesen Nutzungsbedingungen, nach gesetzlichen Vorgaben oder nach den Bedingungen eingebundener Anbieter untersagt sind.
Dies gilt auch dann, wenn die Softwarelösung eine entsprechende Anfrage technisch entgegennimmt, teilweise beantwortet oder nicht automatisch blockiert. Maßgeblich ist nicht allein die technische Möglichkeit, sondern die rechtliche, vertragliche und anbieterbezogene Zulässigkeit der Nutzung.
4. Meldung von Verstößen
Stellt ein Nutzer Inhalte, Ausgaben, Fehlfunktionen oder sonstiges Systemverhalten fest, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder verstoßen könnten, ist er verpflichtet, dies unverzüglich an Vimmera zu melden. Dies gilt insbesondere bei:
- Ausgaben oder Inhalten mit offensichtlich rechtswidrigen, diskriminierenden, irreführenden oder gefährlichen Inhalten,
- dem Verdacht auf technische Manipulation, missbräuchliche Nutzung oder unbefugte Verwendung der Softwarelösungen,
- dem Verdacht auf Sicherheitsvorfälle, Schwachstellen oder unberechtigte Zugriffe durch Dritte,
- erheblichen Fehlfunktionen oder sonstigem auffälligen Verhalten der Softwarelösungen, das auf einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder auf eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Betriebs hindeuten könnte.
Meldungen können an den bekannten Ansprechpartner bei Vimmera oder an die allgemeinen Kontaktadressen von Vimmera (z. B. info@vimmera.de) erfolgen.
5. Überprüfung und Kontrolle der Nutzung
Vimmera ist berechtigt, die Nutzung der Softwarelösungen im gesetzlich zulässigen Rahmen und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Dazu können insbesondere stichprobenartige oder anlassbezogene Auswertungen von Protokoll-, Nutzungs- und Systemdaten erfolgen, um
- Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen zu erkennen,
- technische Sicherheitsvorfälle oder Missbrauchsfälle zu untersuchen,
- die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Softwarelösungen zu gewährleisten sowie
- einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
Werden Unregelmäßigkeiten, Sicherheitsrisiken oder Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen festgestellt, ist Vimmera berechtigt, angemessene Untersuchungen durchzuführen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere die Sperrung einzelner Zugänge, die Einschränkung von Nutzungsrechten, die Anpassung von Systemkonfigurationen sowie die Einschaltung interner oder externer Stellen, insbesondere aus den Bereichen IT-Sicherheit, Datenschutz oder Rechtsberatung.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Vimmera verpflichtet sich, bei der Bereitstellung und dem Betrieb der Softwarelösungen die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen.
Die Softwarelösungen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass ihre Nutzung regelmäßig auch ohne die Eingabe personenbezogener Daten möglich ist. Nutzer sind ausdrücklich angehalten,
- keine personenbezogenen Daten über sich selbst oder Dritte einzugeben, soweit dies für den vorgesehenen Nutzungszweck nicht erforderlich ist,
- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen) einzugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen und rechtlich zulässig ist,
- keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen geheimhaltungsbedürftigen Daten einzugeben, hochzuladen oder sonst zu verarbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen des jeweiligen Anwendungsfalls, einer gesonderten Vereinbarung oder eines konkreten Projekts mit Vimmera vorgesehen ist.
Soweit dennoch personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung der Softwarelösungen verarbeitet werden, erfolgt deren Verarbeitung ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, auf Grundlage einer einschlägigen Rechtsgrundlage sowie nach Maßgabe der Datenschutzhinweise von Vimmera.
Externe Technologie- oder KI-Dienstleister (z. B. OpenAI, Microsoft Azure oder andere Anbieter) können technisch in die Bereitstellung einzelner Softwarelösungen eingebunden sein. In diesem Fall erfolgt eine Datenverarbeitung ausschließlich auf Grundlage geeigneter vertraglicher Vereinbarungen und, soweit erforderlich, unter Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO sowie unter Beachtung der Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO, sofern eine Verarbeitung mit Drittlandbezug stattfindet.
Eine Nutzung von Daten aus der Nutzung der Softwarelösungen, insbesondere personenbezogener Daten oder kundenseitiger Informationen, zu eigenen Trainings-, Entwicklungs- oder Optimierungszwecken durch Vimmera oder eingebundene Technologie- oder KI-Anbieter erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich, transparent, schriftlich und rechtlich zulässig vereinbart wurde. Soweit zu rein technischen Zwecken, insbesondere zur Gewährleistung von Stabilität, Sicherheit, Fehlertoleranz oder Missbrauchserkennung, Protokoll- oder Systemdaten verarbeitet werden, geschieht dies unter strenger Beachtung von Zweckbindung, Datenminimierung und angemessenen Löschfristen.
6.1 Klarstellung der datenschutzrechtlichen Rollen
Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach dem jeweiligen Einsatz der Softwarelösungen und den hierfür getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Soweit Vimmera Softwarelösungen eigenständig bereitstellt und über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, handelt Vimmera als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Soweit ein Kunde, Partner oder eine sonstige Organisation die Softwarelösungen für eigene Zwecke einsetzt und dabei personenbezogene Daten eigener Mitarbeitender, Kunden, Interessenten, Gesprächspartner, Websitebesucher oder sonstiger Dritter verarbeitet, ist grundsätzlich diese Organisation für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Auswahl der Eingabedaten, die Information der betroffenen Personen, die Festlegung des Verarbeitungszwecks, die Prüfung der Rechtsgrundlage sowie die Nutzung und Weiterverarbeitung der erzeugten Ergebnisse.
Sofern Vimmera in einem solchen Fall personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden, Partners oder der jeweiligen Organisation verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit eine solche rechtlich erforderlich ist.
Abweichende oder ergänzende Rollenverteilungen, insbesondere eine gemeinsame Verantwortlichkeit oder eine eigenständige Verantwortlichkeit einzelner Beteiligter, können sich aus besonderen Vereinbarungen, projektbezogenen Regelungen, Datenschutzhinweisen oder zwingenden gesetzlichen Vorgaben ergeben.
6.2 Protokolldaten, Zweckbindung und Löschung (Konkretisierung)
Soweit dies für den Betrieb, die Stabilität, die Fehlertoleranz, die Sicherheit oder die Erkennung und Verhinderung missbräuchlicher Nutzung erforderlich ist, kann Vimmera Protokoll-, Nutzungs- und Systemdaten verarbeiten. Hierzu können insbesondere Zeitstempel, technische Metadaten (z. B. System-, Status- und Fehlerinformationen), Informationen zu verwendeten Funktionen, Sicherheitsereignissen sowie – soweit technisch erforderlich – Nutzerkennungen, zugangsbezogene Attribute und Netzwerk- oder Verbindungsdaten (z. B. IP-Adressen) gehören. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden, datenminimiert und unter Einhaltung angemessener technischer und organisatorischer Zugriffsbeschränkungen.
Protokoll-, Nutzungs- und Systemdaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, und anschließend gelöscht oder anonymisiert. Ergänzend gelten die hierzu in den Datenschutzhinweisen bzw. der Datenschutzerklärung von Vimmera enthaltenen Angaben und Speicherfristen.
6.3 Transparenzhinweis zur KI-Interaktion
Nutzer werden darüber informiert, dass sie mit einem KI-gestützten System bzw. einer KI-gestützten Softwarelösung interagieren. Der entsprechende Hinweis erfolgt klar und verständlich spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion. Vimmera kann hierzu geeignete Hinweise in der Benutzeroberfläche, in begleitenden Informationen oder an sonst geeigneter Stelle vorsehen, wiederholen und aktualisieren, um gesetzlichen Transparenzpflichten zu entsprechen.
Soweit die Softwarelösungen synthetische, KI-generierte oder anderweitig automatisiert erzeugte Inhalte bereitstellen oder ausgeben, kann Vimmera – soweit erforderlich und technisch sowie organisatorisch angemessen – zusätzliche Kennzeichnungen, Hinweise oder sonstige Transparenzmaßnahmen vorsehen, um anwendbare rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
6.4 Verantwortlichkeit für bereitgestellte Daten, Rechte und Zulässigkeit
Nutzer sind dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihnen eingegebenen, hochgeladenen, übermittelten oder sonst bereitgestellten Daten, Dokumente, Prompts, Inhalte, Vorlagen, Bilder, Audioaufnahmen, Referenzmaterialien, personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse, urheberrechtlich geschützten Werke oder sonstigen Informationen rechtmäßig verwendet und verarbeitet werden dürfen.
Dies umfasst insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher, urheberrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher, arbeitsrechtlicher, betriebsverfassungsrechtlicher, geheimnisschutzrechtlicher, exportkontrollrechtlicher und sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben. Vimmera prüft von Nutzern bereitgestellte Inhalte grundsätzlich nicht darauf, ob diese rechtmäßig in die Softwarelösungen eingegeben oder dort verarbeitet werden dürfen.
Unvollständige, veraltete, widersprüchliche, unzulässige oder nicht hinreichend berechtigte Daten sowie unklare oder ungeeignete Eingaben können zu fehlerhaften, unvollständigen oder unbrauchbaren Ergebnissen führen. Die fachliche Prüfung und Verwendung der Ergebnisse liegt in der Verantwortung der jeweiligen Nutzer beziehungsweise der Organisation, in deren Auftrag die Nutzung erfolgt.
6.4.1 Audioaufzeichnungen, Meeting-Mitschnitte und Transkriptionen
Sofern Nutzer Audioaufnahmen, Videoaufzeichnungen, Meeting-Mitschnitte, Gesprächsaufzeichnungen, Transkripte oder sonstige Inhalte aus Gesprächen, Besprechungen, Telefonaten, Videokonferenzen oder vergleichbaren Kommunikationssituationen in die Softwarelösungen eingeben, hochladen, übermitteln oder dort verarbeiten lassen, sind sie allein dafür verantwortlich, dass die Aufzeichnung, Speicherung, Übermittlung, Hochladung und Verarbeitung dieser Inhalte rechtmäßig zulässig ist.
Der Nutzer versichert insbesondere, dass er über alle hierfür erforderlichen Rechte, Befugnisse, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Zustimmungen oder sonstigen Erlaubnisse verfügt und dass alle betroffenen Personen, insbesondere Gesprächs-, Meeting- oder Konferenzteilnehmer, vor der Aufzeichnung und Verarbeitung in rechtlich ausreichender Weise informiert wurden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Dies umfasst insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher, arbeitsrechtlicher, betriebsverfassungsrechtlicher, urheberrechtlicher, geheimnisschutzrechtlicher und strafrechtlicher Vorgaben. Unzulässig ist insbesondere das Hochladen oder Verarbeiten heimlich, unbefugt oder ohne ausreichende Rechtsgrundlage erstellter Audio- oder Gesprächsaufzeichnungen.
Vimmera prüft von Nutzern bereitgestellte Audioaufnahmen, Meeting-Mitschnitte oder Transkripte grundsätzlich nicht darauf, ob diese rechtmäßig erstellt, aufgezeichnet, gespeichert, übermittelt oder verarbeitet werden dürfen. Bei Zweifeln an der Zulässigkeit einer Aufzeichnung oder Verarbeitung hat der Nutzer die Nutzung der Softwarelösung zu unterlassen und vorab eine rechtliche Prüfung durchzuführen.
6.5 Vorrang besonderer Datenschutzvereinbarungen
Soweit für eine konkrete Nutzung, ein Kundenprojekt oder eine Organisation ein Auftragsverarbeitungsvertrag, ein Data Processing Agreement, eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine sonstige besondere Datenschutz- oder Sicherheitsvereinbarung geschlossen wurde, gelten diese Regelungen für ihren jeweiligen Regelungsbereich ergänzend und, soweit sie zwingende datenschutzrechtliche Fragen betreffen, vorrangig. Zwingende gesetzliche Datenschutzvorgaben bleiben stets unberührt.
7. Verantwortung und Sicherheit
Die Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für ihre Eingaben sowie für die Art und Weise, in der sie die von den Softwarelösungen erzeugten, bereitgestellten oder ausgegebenen Inhalte verwenden. Die Softwarelösungen dienen ausschließlich als unterstützende Hilfs- und Informationswerkzeuge und ersetzen weder eine sorgfältige eigenverantwortliche Prüfung noch eine fachliche, rechtliche, wirtschaftliche, technische oder sonstige professionelle Beratung, soweit eine solche im Einzelfall erforderlich ist.
Soweit für einzelne Softwarelösungen oder Systeme individuelle Benutzerkonten, Zugangskennungen oder Authentifizierungsdaten vergeben werden, sind Nutzer verpflichtet, diese
- vertraulich zu behandeln,
- vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und
- nicht an andere Personen weiterzugeben.
Bei Verdacht auf Missbrauch, unbefugte Nutzung oder unberechtigten Zugriff ist Vimmera unverzüglich zu informieren, damit geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden können.
8. Technische Einschränkungen und Verfügbarkeit
Vimmera ist berechtigt, die Softwarelösungen ganz oder teilweise
- zeitweise außer Betrieb zu nehmen, insbesondere zu Zwecken der Wartung, Aktualisierung, Weiterentwicklung, Kapazitätsanpassung oder Störungsbehebung,
- in ihrem Funktionsumfang zu ändern, einzuschränken oder zu erweitern,
- sowie den Zugang zu einzelnen oder sämtlichen Softwarelösungen aus technischen, betrieblichen, rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren.
Ein Anspruch auf jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Softwarelösungen besteht nicht. Vimmera ist bemüht, Störungen, Unterbrechungen und Beeinträchtigungen des Betriebs nach Möglichkeit zeitnah zu beheben, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr.
9. Systemintegrität und IT-Sicherheit
Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen,
- den Quellcode, interne Schnittstellen oder Systemkomponenten unbefugt zu analysieren,
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder zu deaktivieren,
- das System durch übermäßige oder automatisierte Anfragen zu überlasten (z. B. DDoS, Bots, Scraping),
- unberechtigten Zugriff auf Daten oder Funktionen zu erlangen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zur sofortigen Sperrung des Zugangs führen.
10. Eigentum an generierten Inhalten
Die Rechte an den Softwarelösungen, der ihnen zugrunde liegenden Technologie, den verwendeten Modellen, Systemen, Komponenten, Benutzeroberflächen sowie der zugrunde liegenden Software- und Systemarchitektur verbleiben bei Vimmera bzw. den jeweiligen Rechteinhabern, insbesondere Lizenzgebern, Technologieanbietern oder Anbietern von KI-Modellen.
Vimmera räumt den Nutzern ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die im Rahmen der Softwarelösungen bereitgestellten oder erzeugten Inhalte ausschließlich im Rahmen des vorgesehenen Nutzungszwecks und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine öffentliche, systematische, eigenständige kommerzielle oder vertragszweckfremde Weiterverwendung, Veröffentlichung, Verwertung, Vermarktung oder Weitergabe, bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Vimmera, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
Nutzer dürfen durch die Verwendung von durch die Softwarelösungen erzeugten oder bereitgestellten Inhalten nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, es handele sich um verbindliche, abschließende oder offizielle Erklärungen, Stellungnahmen, Freigaben oder Mitteilungen von Vimmera oder Dritten, sofern dies nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet oder autorisiert ist.
10.1 Schutz vertraulicher Technologie, Systemprompts und Modellkomponenten
Sämtliche von Vimmera eingesetzten oder bereitgestellten Softwarebestandteile, Systemkomponenten, Frameworks, Methoden, Templates, Modelle, Modellbestandteile, Modellgewichte, Parameter, Embeddings, Systemprompts, Konfigurationen, Workflows, Schnittstellenlogiken, Sicherheitsmechanismen, Dokumentationen, technischen Konzepte und sonstigen Lösungsbestandteile können vertrauliche Technologie, Know-how und Geschäftsgeheimnisse von Vimmera oder eingebundenen Technologieanbietern darstellen.
Nutzern ist es untersagt, solche Bestandteile ganz oder teilweise zu kopieren, zu extrahieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, nachzubauen, zu rekonstruieren, offenzulegen, zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen, zur Entwicklung konkurrierender Lösungen zu verwenden oder außerhalb des vorgesehenen Nutzungszwecks zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Systemprompts, interne Anweisungen, Tool-Konfigurationen, Agentenlogiken, Sicherheitsregeln, Guardrails, technische Schutzmechanismen, Datenstrukturen, Schnittstellenlogiken und nicht öffentlich zugängliche Systeminformationen.
Ebenso untersagt sind gezielte Versuche, solche Informationen durch besondere Eingaben, Rollenspiele, Umgehungsanweisungen, technische Abfragen, Prompt-Injection, strukturierte Extraktion, automatisierte Abfrage oder sonstige Umgehungsmethoden offenzulegen, auszulesen oder nutzbar zu machen.
11. Nutzung mit anderen KI-Systemen
Die Kombination, Integration oder sonstige Verknüpfung der Softwarelösungen mit anderen KI-Systemen, Automatisierungswerkzeugen, externen Datenverarbeitungsumgebungen oder Trainingsumgebungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Vimmera unzulässig. Dies betrifft insbesondere
- die systematische Weitergabe von Eingaben, Ausgaben, Ergebnissen oder sonstigen Inhalten der Softwarelösungen an andere KI-Modelle oder externe Systeme,
- die Nutzung von durch die Softwarelösungen erzeugten, bereitgestellten oder verarbeiteten Inhalten als Trainings-, Test- oder Optimierungsdaten für fremde KI-Systeme,
- den Aufbau, die Ableitung oder den Betrieb von Systemen, Anwendungen oder Prozessen, die auf Basis von Ergebnissen der Softwarelösungen automatisiert Entscheidungen treffen oder weitergehende Verarbeitungen vornehmen, ohne dass dies von Vimmera ausdrücklich freigegeben wurde.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Vimmera ist es zudem nicht gestattet,
- Inhalte oder Ergebnisse der Softwarelösungen in erheblichem Umfang zu exportieren, zu aggregieren oder zum Training, Feintuning oder zur Optimierung fremder Systeme zu verwenden,
- die Softwarelösungen in automatisierte Prozess-, Entscheidungs- oder KI-Pipelines einzubinden, die außerhalb des von Vimmera vorgesehenen technischen oder funktionalen Einsatzrahmens liegen,
- Systemanweisungen, Systemprompts, interne Konfigurationen, technische Schutzmechanismen oder sonstige nicht öffentlich zugängliche technische Details offenzulegen, weiterzugeben, auszuwerten oder zum Zweck des Nachbaus, der Nachahmung oder der Umgehung des Systems zu verwenden.
12. Drittanbieter-Links
Soweit die Softwarelösungen auf externe Websites, Inhalte, Schnittstellen, Datenquellen oder sonstige Dienste Dritter verweisen, auf diese zugreifen oder deren Einbindung ermöglichen, übernimmt Vimmera keine Verantwortung für deren Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit. Die Nutzung solcher externen Ressourcen erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Nutzers. Für Inhalte und Leistungen Dritter sind ausschließlich deren jeweilige Betreiber oder Anbieter verantwortlich.
13. Feedback und Weiterentwicklungen
Nutzer können Vimmera freiwillig Feedback, Fehlermeldungen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge zu den Softwarelösungen übermitteln. Vimmera ist berechtigt, diese Rückmeldungen unentgeltlich, zeitlich unbeschränkt und ohne Verpflichtung zur Nennung des Nutzers oder Urhebers zur Analyse, Weiterentwicklung, Optimierung und Verbesserung der Softwarelösungen sowie sonstiger Produkte, Dienste und Systeme von Vimmera zu verwenden.
14. Internationale Nutzung und Exportkontrolle
Die Nutzung der Softwarelösungen kann exportkontroll-, sanktions- oder embargorechtlichen Beschränkungen unterliegen. Nutzer dürfen die Softwarelösungen weder in einer Weise verwenden noch von Orten, durch Personen oder für Zwecke aus nutzen, die gegen anwendbare Exportkontroll-, Sanktions- oder Embargovorschriften verstoßen.
Vimmera ist berechtigt, den Zugang zu den Softwarelösungen aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen in bestimmten Ländern, Regionen oder für bestimmte Nutzergruppen zu beschränken oder zu sperren.
15. Höhere Gewalt
Vimmera haftet nicht für Verzögerungen, Störungen, Einschränkungen oder Ausfälle der Softwarelösungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Vimmera liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, Ausfälle oder Störungen von Energie-, Telekommunikations- oder sonstigen Infrastrukturen sowie Leistungsstörungen oder Ausfälle von Drittanbietern.
16. Keine rechtsverbindliche Beratung
Die Softwarelösungen stellen weder eine rechtsverbindliche noch eine fachlich abschließende Beratung, Beurteilung oder Entscheidungshilfe dar. Dies gilt insbesondere für
- rechtliche, steuerliche, regulatorische oder Compliance-bezogene Fragestellungen,
- medizinische, therapeutische, psychologische oder sonstige gesundheitsbezogene Fragestellungen,
- sicherheitskritische, betriebsrelevante oder technisch sensible Konfigurationen, Entscheidungen oder Maßnahmen, insbesondere in produktiven oder sonst risikobehafteten Umgebungen.
In solchen Fällen ist stets eine entsprechend qualifizierte Fachperson einzubeziehen. Die durch die Softwarelösungen bereitgestellten Inhalte können insoweit allenfalls einer ersten, unverbindlichen Orientierung oder unterstützenden Vorstrukturierung dienen.
17. Schutz geistigen Eigentums
Nutzer dürfen in die Softwarelösungen keine Inhalte eingeben, hochladen, übermitteln oder sonst verarbeiten,
- an denen sie nicht über die hierfür erforderlichen Rechte, Nutzungsbefugnisse oder sonstigen Berechtigungen verfügen,
- die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzen,
- die urheberrechtlich, markenrechtlich, datenbankrechtlich, designrechtlich oder anderweitig gesetzlich geschützt sind, ohne dass eine entsprechende Berechtigung besteht.
Vimmera behält sich vor, bei offensichtlichen oder hinreichend konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere die Sperrung von Zugängen, die Einschränkung der Nutzung, die Sicherung relevanter Vorgänge zu Nachweiszwecken sowie die Einleitung rechtlicher Schritte.
17.1 Freistellung bei rechtswidrigen oder unberechtigt bereitgestellten Inhalten
Der Nutzer beziehungsweise die Organisation, in deren Auftrag der Nutzer handelt, stellt Vimmera von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen frei, die Dritte gegenüber Vimmera geltend machen, weil vom Nutzer bereitgestellte, eingegebene, hochgeladene, übermittelte oder sonst verarbeitete Inhalte rechtswidrig, unzulässig oder ohne ausreichende Rechte, Befugnisse, Einwilligungen, Zustimmungen, Rechtsgrundlagen oder sonstige Berechtigungen verwendet wurden.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, Audioaufnahmen, Videoaufzeichnungen, Meeting-Mitschnitten, Gesprächsaufzeichnungen, Transkripten, Bildern, Dokumenten, vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen, urheberrechtlich geschützten Werken, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich erforderlicher Rechtsanwalts-, Gerichts- und Beratungskosten, soweit diese durch eine berechtigte Inanspruchnahme oder die angemessene Prüfung und Abwehr entsprechender Ansprüche entstehen.
Dies gilt nicht, soweit Vimmera den jeweiligen Anspruch selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften einer Freistellung entgegenstehen.
18. Sanktionen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei missbräuchlicher Nutzung der Softwarelösungen ist Vimmera berechtigt, je nach Art, Schwere, Dauer und Häufigkeit des Verstoßes insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- mündliche oder schriftliche Verwarnungen,
- vorübergehende Einschränkungen einzelner Funktionen oder Nutzungsrechte,
- vorübergehende Sperrung von Benutzerkonten, Zugängen oder einzelnen Softwarelösungen,
- dauerhafte Sperrung von Benutzerkonten, Zugängen oder der Nutzung insgesamt,
- die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche sowie
- die Erstattung strafrechtlicher Anzeigen, soweit hierfür Anlass besteht.
Die Wahl, Kombination und Ausgestaltung der Maßnahmen steht im pflichtgemäßen Ermessen von Vimmera.
19. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Vimmera ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere bei
- Änderungen oder Weiterentwicklungen der technischen Systeme,
- der Einführung neuer Funktionen oder Softwarelösungen,
- Anpassungen an geänderte rechtliche, regulatorische oder behördliche Rahmenbedingungen,
- Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des Funktionsumfangs oder der Nutzungsmöglichkeiten.
Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen wird in geeigneter Form, insbesondere über die Website, innerhalb der jeweiligen Anwendung oder auf sonstigem geeignetem Weg, zur Verfügung gestellt. Änderungen werden grundsätzlich mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt, in der Regel mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten, es sei denn, eine kurzfristigere Änderung ist erforderlich, um Sicherheitsrisiken zu beheben, Missbrauch zu verhindern oder zwingende gesetzliche, regulatorische oder behördliche Vorgaben umzusetzen.
Mit fortgesetzter Nutzung der Softwarelösungen nach Inkrafttreten der Änderungen gelten die jeweils aktualisierten Nutzungsbedingungen als angenommen. Nutzer, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Nutzung der betroffenen Softwarelösungen einzustellen. Vimmera bleibt vorbehalten, im Einzelfall eine ausdrückliche erneute Bestätigung der aktualisierten Nutzungsbedingungen zu verlangen.
20. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die von den Softwarelösungen erzeugten, bereitgestellten oder ausgegebenen Inhalte können ganz oder teilweise KI-basiert, automatisiert oder probabilistisch generiert sein. Sie können daher sachlich fehlerhaft, unvollständig, missverständlich oder veraltet sein. Vimmera übernimmt keine Gewähr dafür, dass solche Inhalte inhaltlich korrekt, vollständig, aktuell, frei von Rechten Dritter oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
Die Softwarelösungen bieten insbesondere
- keine rechtsverbindlichen Auskünfte,
- keine rechtliche, steuerliche oder sonstige verbindliche Beratung,
- keine medizinische, therapeutische, sicherheitsrelevante oder technische Fachberatung im haftungsrechtlichen Sinne,
- keine verlässliche Grundlage für Entscheidungen, die einer qualifizierten fachlichen Prüfung bedürfen.
Nutzer dürfen Entscheidungen daher nicht ausschließlich auf Grundlage der von den Softwarelösungen erzeugten oder bereitgestellten Inhalte treffen. Erforderlich bleibt stets eine eigenverantwortliche Prüfung sowie, soweit nach Art der Fragestellung geboten, die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Fachpersonen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Vimmera für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Nichtnutzung der Softwarelösungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vimmera nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Softwarelösungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsrecht oder soweit Vimmera ausnahmsweise eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
21. Streitbeilegung und Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder deren Anwendung, Auslegung, Durchführung oder Wirksamkeit werden die Parteien zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen der Sitz der Vimmera AI Solutions GmbH. Dies gilt insbesondere, sofern der Nutzer oder die juristische Person, Gesellschaft oder sonstige Organisation, in deren Auftrag der Nutzer handelt, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand nach dem vorstehenden Absatz vereinbart werden kann oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie, soweit anwendbar, des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
22. Altersbeschränkung
Die Softwarelösungen sind ausschließlich für die Nutzung durch volljährige Personen, also Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, vorgesehen. Sofern Nutzer im Auftrag eines Unternehmens, einer Organisation oder eines sonstigen Dritten handeln, haben sie sicherzustellen und auf Verlangen von Vimmera nachzuweisen, dass sie hierzu wirksam bevollmächtigt sind.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine strengere Form vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
23.1 Verhältnis zu besonderen Vereinbarungen und Anbieterbedingungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, besondere Nutzungsfreigaben, Auftragsverarbeitungsverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen, projektspezifische Sicherheitsvorgaben sowie zwingende gesetzliche Vorgaben gehen diesen Nutzungsbedingungen vor, soweit sie für den jeweiligen Regelungsbereich ausdrücklich abweichende oder strengere Vorgaben enthalten.
Nutzungsbedingungen, Sicherheitsrichtlinien, Acceptable-Use-Policies, Codes of Conduct und sonstige Vorgaben eingebundener Technologieanbieter gelten ergänzend. Soweit solche Vorgaben strengere oder weitergehende Nutzungsbeschränkungen enthalten, sind diese einzuhalten. Vimmera ist berechtigt, die Nutzung entsprechend einzuschränken, wenn dies zur Einhaltung solcher Vorgaben erforderlich oder angemessen ist.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken.