Hinterlegung. Absicherung für den Ernstfall (z. B. Zugriff auf relevante Artefakte/Komponenten), damit Betrieb nicht am Anbieter hängt. Hiermit ist gemeint, dass z.B. Quellcodes o.ä. von Kundensystemen bei einem Notar hinterlegt werden können, um im Ernstfall einen Zugriff und die Weiternutzung der Systeme zu gewährleisten.