Nutzungsvereinbarung für den Chatbot der Vimmera AI Solutions GmbH i.G.
Stand: 01.01.2026 (ersetzt alle vorherigen Versionen)
Präambel
Die Vimmera AI Solutions GmbH (nachfolgend „Vimmera“) stellt einen KI-gestützten Chatbot (nachfolgend „Chatbot“) als digitales Assistenzsystem zur Verfügung. Der Chatbot kann unter von Vimmera bereitgestellten Adressen oder innerhalb von Anwendungen und Plattformen aufgerufen werden und dient dazu, Nutzer bei der Beschaffung von Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen und Lösungen von Vimmera sowie ggf. zu damit verbundenen Projekten zu unterstützen.
Der Chatbot wird ausschließlich von Vimmera als eigener Dienst angeboten und betrieben. Der Chatbot wird nicht verkauft, nicht als Produkt an Dritte übertragen und nicht dauerhaft an Dritte überlassen. Vimmera bleibt Betreiber des Chatbots und kann Dritten (z. B. Kunden, Partnern, Dienstleistern) lediglich im Rahmen einer Zugangsberechtigung die Nutzung ermöglichen.
Der Chatbot ist insbesondere darauf ausgelegt, Anfragen zu beantworten, die sich auf folgende Themenbereiche beziehen:
- Informationen zu Produkten, Softwarelösungen und Dienstleistungen von Vimmera (z. B. Funktionen, Einsatzszenarien, Integrationsmöglichkeiten)
- technische und funktionale Informationen zu von Vimmera bereitgestellten Systemen (z. B. Schnittstellen, grundlegende Konfigurationen, Komponentenübersichten)
- projektbezogene Unterstützung, etwa bei der Erstellung von beispielhaften Listen, Konzeptskizzen oder Vorschlägen im Rahmen von Vimmera-Lösungen (soweit vorgesehen)
- allgemeine Hinweise zu KI-gestützten Assistenzsystemen, wie sie im Kontext der Vimmera-Produkte eingesetzt werden
Die Nutzung des Chatbots ist auf diese und vergleichbare, inhaltlich verwandte Anwendungsfälle beschränkt. Jegliche Nutzung des Chatbots für Anfragen, die nicht im Zusammenhang mit Vimmera-Produkten, -Dienstleistungen oder -Lösungen stehen, insbesondere für Wettbewerbsprodukte, fremde Geschäftsfelder oder rechtliche, medizinische oder sicherheitskritische Themen, ist ausdrücklich untersagt.
Die nachfolgenden Bedingungen sind verbindlich. Nutzer müssen sie vor der Nutzung des Chatbots vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Vimmera kann diese Bedingungen nach Maßgabe von Ziffer 19 ändern; in diesem Fall kann eine erneute Bestätigung durch den Nutzer erforderlich sein. Soweit Vimmera eine ausdrückliche Zustimmung (z. B. per Checkbox oder Login-Prozess) vorsieht, ist diese vor der Nutzung zu erteilen.
1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsvereinbarung gilt für sämtliche Personen, die den Chatbot verwenden, unabhängig davon, ob sie
- Mitarbeitende von Vimmera,
- Mitarbeitende von Kundenunternehmen,
- externe Dienstleister,
- Partnerunternehmen oder
- sonstige autorisierte Nutzer
sind.
Der Chatbot ist für die Nutzung im beruflichen bzw. unternehmerischen Kontext vorgesehen. Soweit der Nutzer im Auftrag eines Unternehmens handelt, versichert der Nutzer, hierzu wirksam bevollmächtigt zu sein.
Mit dem erstmaligen sowie jedem weiteren Zugriff auf den Chatbot erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung als verbindlich an.
1.1 Begriffsbestimmungen
- „Chatbot“ bezeichnet den von Vimmera bereitgestellten KI-gestützten digitalen Assistenten einschließlich aller zugehörigen technischen Komponenten, Schnittstellen, Modelle, Konfigurationen und Benutzeroberflächen.
- „Nutzer“ ist jede natürliche Person, die den Chatbot verwendet.
- „Inhalte“ sind sämtliche Eingaben des Nutzers sowie sämtliche vom Chatbot generierten Ausgaben.
2. Zweckgebundene Nutzung
Der Chatbot dient ausschließlich dazu, im Rahmen der von Vimmera vorgesehenen Nutzungsszenarien zu unterstützen, insbesondere:
- Beantwortung von Informationsanfragen zu Produkten, Plattformen und Dienstleistungen von Vimmera,
- Unterstützung bei einfachen, typischen Standardfragen im Zusammenhang mit Vimmera-Lösungen,
- Bereitstellung von Hilfestellungen, beispielhaften Vorschlägen und erläuternden Texten zu Funktionsweisen und Einsatzmöglichkeiten von Vimmera-Systemen,
- Unterstützung bei der Orientierung und Navigation innerhalb von durch Vimmera bereitgestellten digitalen Angeboten, sofern technisch vorgesehen.
Nicht zulässig ist jede Nutzung des Chatbots, die
- der Planung, Analyse oder Unterstützung von Wettbewerbsprodukten oder konkurrierenden Dienstleistungen dient,
- auf die Auswertung oder strategische Analyse der Geschäftsaktivitäten von Vimmera zu Konkurrenzzwecken gerichtet ist oder
- nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit den Angeboten, Systemen oder Dienstleistungen von Vimmera steht.
Die Nutzung des Chatbots hat stets im Einklang mit den legitimen Geschäftsinteressen von Vimmera zu erfolgen und darf nicht darauf ausgerichtet sein, Vimmera wirtschaftlich, rechtlich oder reputativ zu schädigen.
3. Unzulässige Nutzung
Die Nutzung des Chatbots für illegale, missbräuchliche oder sonst unzulässige Zwecke ist streng untersagt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
- Erstellung, Anforderung oder Verbreitung von strafbaren, rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, extremistischen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder sonst moralisch verwerflichen Inhalten,
- Nutzung des Chatbots zur Verbreitung von Falschinformationen, Gerüchten, Hassbotschaften oder propagandistischen Inhalten,
- Aufforderungen zur Begehung von Straftaten oder zur Anleitung rechtswidriger Handlungen,
- Erstellung, Unterstützung oder Beschreibung von Schadsoftware, Hacking-Aktivitäten oder Sicherheitsangriffen,
- jede Nutzung, die gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen verstößt.
Unzulässig ist zudem insbesondere:
- Nutzung des Chatbots zur Analyse, Planung oder Unterstützung von Produkten oder Dienstleistungen, die in Konkurrenz zu den Angeboten von Vimmera stehen,
- Nutzung im Rahmen externer Projekte, die keinen inhaltlichen Bezug zu Vimmera-Lösungen haben und der Vorbereitung oder Durchführung fremder Geschäftstätigkeiten dienen,
- sämtliche Formen von Scraping, systematischer Abfrage oder Automatisierung, die den Betrieb des Chatbots beeinträchtigen oder dessen technische Schutzmechanismen umgehen.
Die Nutzung muss jederzeit fair, rechtmäßig und mit angemessenem Verantwortungsbewusstsein erfolgen.
3.1 Einhaltung des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) und gesetzlicher Vorgaben
Die Nutzung des Chatbots ist nur im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig. Dies umfasst insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689 (Artificial Intelligence Act, „EU AI Act“) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Nutzer dürfen den Chatbot nicht zu Zwecken verwenden oder dafür einsetzen, Handlungen vorzubereiten, zu ermöglichen, anzuleiten oder zu unterstützen, die nach dem EU AI Act oder sonstigem Recht verboten oder unzulässig sind.
Insbesondere ist untersagt, den Chatbot (unmittelbar oder mittelbar) zu nutzen für oder im Zusammenhang mit:
- manipulativen oder täuschenden Techniken, die das Verhalten von Personen wesentlich verzerren können und dadurch voraussichtlich erheblichen Schaden verursachen,
- der Ausnutzung von Vulnerabilitäten (z. B. aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer/ökonomischer Lage) mit dem Ziel oder der Wirkung einer schädigenden Verhaltensbeeinflussung,
- „Social Scoring“ (Bewertung/Klassifizierung von Personen über Zeit anhand sozialen Verhaltens oder (abgeleiteter) Persönlichkeitsmerkmale, die zu ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Benachteiligung führt),
- Risikobewertungen zur Vorhersage der Begehung von Straftaten, soweit diese ausschließlich auf Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen beruhen („predictive policing“ in unzulässiger Form),
- dem Aufbau oder der Erweiterung von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern (z. B. aus dem Internet oder CCTV-Material),
- Emotionserkennung im Bereich Arbeitsplatz oder Bildungseinrichtungen (soweit nicht ausnahmsweise für medizinische oder Sicherheitszwecke zulässig),
- biometrischer Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale (z. B. ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion/Weltanschauung, Sexualleben/sexuelle Orientierung),
- „real-time“ Remote Biometric Identification in öffentlich zugänglichen Räumen für Zwecke der Strafverfolgung, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich nach anwendbarem Recht zulässig.
Die vorstehenden Beispiele gelten ergänzend zu den übrigen Verboten dieser Nutzungsvereinbarung. Sie schränken die übrigen Regelungen nicht ein.
4. Meldung von Verstößen
Sollte ein Nutzer Inhalte, Ausgaben oder Systemverhalten feststellen, die im Widerspruch zu diesen Nutzungsbedingungen stehen oder stehen könnten, ist er verpflichtet, dies unverzüglich an Vimmera zu melden. Dies gilt insbesondere bei:
- Ausgaben mit offensichtlich rechtswidrigen, diskriminierenden oder gefährlichen Inhalten,
- Verdacht auf technische Manipulation oder Missbrauch des Systems,
- Verdacht auf unberechtigte Zugriffe durch Dritte.
Meldungen können an den bekannten Ansprechpartner bei Vimmera oder an die allgemeinen Kontaktadressen (z. B. info@vimmera.de) erfolgen.
5. Überprüfung und Kontrolle der Nutzung
Vimmera ist berechtigt, die Nutzung des Chatbots im gesetzlich zulässigen Rahmen und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Dazu können insbesondere stichprobenartige oder anlassbezogene Auswertungen von Protokolldaten erfolgen, um:
- Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen zu erkennen,
- technische Sicherheitsvorfälle zu untersuchen,
- einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
Werden Unregelmäßigkeiten oder Verstöße festgestellt, kann Vimmera Untersuchungen durchführen und geeignete Maßnahmen ergreifen (z. B. Sperrung einzelner Zugänge, Anpassung von Systemkonfigurationen, Einschaltung von IT-Sicherheit oder Rechtsberatung).
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Vimmera verpflichtet sich, bei der Bereitstellung und dem Betrieb des Chatbots die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO, einzuhalten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen.
Der Chatbot ist grundsätzlich so ausgelegt, dass seine Nutzung ohne die Eingabe personenbezogener Daten möglich ist. Nutzer sind ausdrücklich angehalten:
- keine personenbezogenen Daten über sich selbst oder Dritte einzugeben,
- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) einzugeben,
- keine vertraulichen Geschäftsgeheimnisse oder sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen einzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen eines konkreten Projekts mit Vimmera vereinbart wurde.
Sollten dennoch personenbezogene Daten eingegeben werden, erfolgt deren Verarbeitung ausschließlich unter Beachtung der geltenden Rechtsgrundlagen sowie der Datenschutzerklärung von Vimmera.
Externe KI-Dienstleister (z. B. OpenAI, Microsoft Azure oder andere Anbieter) können technisch in die Bereitstellung des Chatbots eingebunden sein. In diesem Fall erfolgt eine Datenverarbeitung ausschließlich auf Basis geeigneter vertraglicher Vereinbarungen und gegebenenfalls unter Einsatz von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO sowie unter Beachtung der Vorschriften der Art. 44 ff. DSGVO, sofern ein Drittlandbezug besteht.
Eine Nutzung personenbezogener Kundendaten zu eigenen Trainings-, Entwicklungs- oder Optimierungszwecken durch Vimmera oder die eingesetzten KI-Anbieter erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich, transparent, schriftlich und rechtlich zulässig vereinbart wurde. Soweit zu rein technischen Zwecken (z. B. Stabilität, Fehlertoleranz, Abuse-Detection) Protokolldaten verarbeitet werden, geschieht dies unter strenger Beachtung von Zweckbindung, Datenminimierung und Löschfristen.
6.1 Klarstellung der datenschutzrechtlichen Rollen
Vimmera bietet und betreibt den Chatbot ausschließlich als eigenen Dienst. Soweit im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist Vimmera grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine abweichende datenschutzrechtliche Rollenverteilung (z. B. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) vereinbart wurde.
6.2 Protokolldaten, Zweckbindung und Löschung (Konkretisierung)
Soweit es für Betrieb, Stabilität, Fehlertoleranz, Sicherheit und Abuse-Detection erforderlich ist, können Protokolldaten verarbeitet werden. Hierzu können insbesondere zählen: Zeitstempel, technische Metadaten (z. B. System- und Fehlerinformationen), verwendete Funktionen, Sicherheitsereignisse, sowie – soweit technisch erforderlich – Nutzerkennungen oder Zugangsdaten-Attribute und Netzwerk-/Verbindungsdaten (z. B. IP-Adresse). Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden, datenminimiert und unter Einhaltung geeigneter Zugriffsbeschränkungen.
Protokolldaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, und anschließend gelöscht oder anonymisiert; ergänzend gelten die Angaben und Fristen in der Datenschutzerklärung von Vimmera. (Hinweis für WordPress: Bitte hier den Link zur Datenschutzerklärung ergänzen, z. B. „Datenschutzerklärung: https://…“)
6.3 Transparenzhinweis zur KI-Interaktion
Nutzer werden darüber informiert, dass sie mit einem KI-System interagieren. Der Hinweis erfolgt klar und verständlich spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion; Vimmera kann entsprechende Hinweise in der Benutzeroberfläche (z. B. im Chat-Startbildschirm, Footer oder in begleitenden Informationen) vorsehen, wiederholen und aktualisieren, um gesetzlichen Transparenzpflichten zu entsprechen.
Sofern der Chatbot synthetische Inhalte erzeugt oder ausgibt, kann Vimmera – soweit erforderlich und technisch/organisatorisch angemessen – zusätzliche Kennzeichnungen oder Hinweise vorsehen, um Transparenzanforderungen zu erfüllen.
7. Verantwortung und Sicherheit
Die Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für ihre Eingaben und für die Art und Weise, wie sie die vom Chatbot generierten Inhalte verwenden. Der Chatbot stellt lediglich ein Hilfs- und Informationswerkzeug dar und ersetzt keine sorgfältige eigene Prüfung oder professionelle Beratung.
Sofern für bestimmte Systeme individuelle Benutzerkonten und Zugangsdaten vergeben werden, sind Nutzer verpflichtet, diese:
- vertraulich zu behandeln,
- vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen,
- nicht an andere Personen weiterzugeben.
Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugriff ist Vimmera unverzüglich zu informieren, damit geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden können.
8. Technische Einschränkungen und Verfügbarkeit
Vimmera ist berechtigt, den Chatbot:
- zeitweise außer Betrieb zu nehmen (z. B. zur Wartung, Aktualisierung oder Störungsbehebung),
- in seinem Funktionsumfang zu beschränken,
- den Zugang aus Sicherheitsgründen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Ein Anspruch auf jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Chatbots besteht nicht. Vimmera bemüht sich, Störungen nach Möglichkeit zeitnah zu beheben, kann dies jedoch nicht garantieren.
9. Systemintegrität und IT-Sicherheit
Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen,
- den Quellcode, interne Schnittstellen oder Systemkomponenten unbefugt zu analysieren,
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder zu deaktivieren,
- das System durch übermäßige oder automatisierte Anfragen zu überlasten (z. B. DDoS, Bots, Scraping),
- unberechtigten Zugriff auf Daten oder Funktionen zu erlangen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zur sofortigen Sperrung des Zugangs führen.
10. Eigentum an generierten Inhalten
Die Rechte an der vom Chatbot verwendeten Technologie, den zugrunde liegenden Modellen sowie der Softwarearchitektur verbleiben bei Vimmera bzw. den jeweiligen Rechteinhabern (z. B. Lizenzgebern und Anbietern von KI-Modellen).
Vimmera räumt Nutzern ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die vom Chatbot generierten Inhalte im Rahmen des vorgesehenen Zwecks zu verwenden. Eine darüber hinausgehende, insbesondere öffentliche, kommerzielle oder systematische Weiterverwendung (z. B. Veröffentlichung in Fachliteratur, kommerzielle Vermarktung als eigene Inhalte, Nutzung in externer Werbung) bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Vimmera, soweit nicht gesetzliche Schranken des Urheberrechts eingreifen.
Nutzer dürfen die generierten Inhalte nicht in einer Weise verwenden, die den Anschein erweckt, es handele sich um verbindliche oder offizielle Stellungnahmen von Vimmera, soweit dies nicht ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet bzw. autorisiert ist.
11. Nutzung mit anderen KI-Systemen
Die Kombination, Integration oder Verknüpfung des Chatbots mit anderen KI-Systemen, Automatisierungs-Tools oder externen Trainingsumgebungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Vimmera unzulässig. Dies betrifft insbesondere:
- die systematische Weitergabe von Eingaben und Ausgaben des Chatbots in andere KI-Modelle,
- die Nutzung von Chatbot-Inhalten als Trainingsdaten für fremde KI-Systeme,
- den Aufbau von abgeleiteten Systemen, die auf Basis von Chatbot-Ergebnissen automatisiert Entscheidungen treffen, ohne dass Vimmera dies freigegeben hat.
Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Vimmera ist es zudem nicht gestattet,
- Inhalte des Chatbots in großem Umfang zu exportieren und zum Training oder zur Optimierung fremder KI-Systeme zu verwenden,
- den Chatbot in automatisierte KI-Pipelines einzubinden, die außerhalb des von Vimmera definierten Gesamtsystems liegen,
- Systemprompts, interne Konfigurationen oder technische Details zum Zweck des Nachbaus oder der Nachahmung des Systems an Dritte weiterzugeben.
12. Drittanbieter-Links
Sofern der Chatbot auf externe Websites, Inhalte oder Dienste verweist, übernimmt Vimmera keine Verantwortung für deren Inhalt, Verfügbarkeit oder Sicherheit. Die Nutzung externer Ressourcen erfolgt eigenverantwortlich. Für die Inhalte externer Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
13. Feedback und Weiterentwicklungen
Nutzer können freiwillig Feedback, Fehlerhinweise oder Verbesserungsvorschläge an Vimmera übermitteln. Vimmera ist berechtigt, diese Rückmeldungen unentgeltlich, zeitlich unbeschränkt und ohne Verpflichtung zur Nennung des Urhebers zur Weiterentwicklung und Optimierung des Chatbots sowie anderer Systeme von Vimmera zu verwenden.
14. Internationale Nutzung und Exportkontrolle
Die Nutzung des Chatbots kann Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen unterliegen. Nutzer dürfen den Chatbot nicht in einer Weise verwenden oder von Orten aus nutzen, die gegen anwendbare Export-, Sanktions- oder Embargoregelungen verstoßen.
Vimmera ist berechtigt, den Zugang aus rechtlichen Gründen in bestimmten Ländern oder Regionen zu beschränken oder zu sperren.
15. Höhere Gewalt
Vimmera haftet nicht für Verzögerungen, Störungen oder Ausfälle des Chatbots, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von Vimmera liegen (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen, großflächige Infrastrukturstörungen, Ausfälle von Drittanbietern).
16. Keine rechtsverbindliche Beratung
Der Chatbot stellt weder eine rechtsverbindliche noch eine fachlich abschließende Beratung dar. Dies betrifft insbesondere:
- rechtliche, steuerliche oder regulatorische Fragestellungen,
- medizinische oder therapeutische Fragestellungen,
- sicherheitskritische Konfigurationen (z. B. in technischen Produktionsumgebungen).
In solchen Fällen ist stets eine qualifizierte Fachperson zu konsultieren. Inhalte des Chatbots können allenfalls eine erste, unverbindliche Orientierung bieten.
17. Schutz geistigen Eigentums
Nutzer dürfen keine Inhalte in den Chatbot eingeben,
- an denen sie keine entsprechenden Rechte besitzen,
- die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzen,
- die urheberrechtlich, markenrechtlich oder anderweitig geschützt sind, ohne dass eine entsprechende Berechtigung besteht.
Vimmera behält sich vor, in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen geeignete Schritte einzuleiten, einschließlich der Sperrung des Zugangs und der Einleitung rechtlicher Maßnahmen.
18. Sanktionen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei Missbrauch des Chatbots kann Vimmera – je nach Schwere und Häufigkeit – insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:
- mündliche oder schriftliche Verwarnung,
- vorübergehende Einschränkung der Nutzung,
- vorübergehende Sperrung von Benutzerkonten oder Zugängen,
- dauerhafte Sperrung des Zugangs,
- Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen,
- Erstattung strafrechtlicher Anzeigen, sofern einschlägig.
Die Wahl der Maßnahmen liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Vimmera.
19. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Vimmera ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen, insbesondere bei:
- Änderungen der technischen Systeme,
- Einführung neuer Funktionen,
- Anpassungen an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen,
- Erweiterung oder Reduktion des Funktionsumfangs.
Die jeweils aktuelle Fassung wird in geeigneter Form (z. B. über die Website oder innerhalb der Anwendung) bereitgestellt. Änderungen werden grundsätzlich mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt (regelmäßig mindestens 14 Tage), es sei denn, eine kurzfristige Änderung ist erforderlich, um Sicherheitsrisiken zu beheben, Missbrauch zu verhindern oder zwingende rechtliche Vorgaben umzusetzen. Mit fortgesetzter Nutzung des Chatbots nach Wirksamwerden der Änderung gelten die jeweils aktualisierten Bedingungen als angenommen. Nutzer, die Änderungen nicht akzeptieren, können die Nutzung des Chatbots einstellen; Vimmera kann im Einzelfall eine erneute Bestätigung durch den Nutzer verlangen.
20. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die von dem Chatbot generierten Inhalte sind KI-basiert und werden probabilistisch erzeugt. Sie können sachlich fehlerhaft, unvollständig, missverständlich oder veraltet sein. Vimmera übernimmt keine Gewähr dafür, dass die generierten Inhalte inhaltlich korrekt, vollständig, aktuell oder für den jeweils beabsichtigten Zweck geeignet sind.
Der Chatbot bietet insbesondere:
- keine rechtsverbindlichen Auskünfte,
- keine rechtliche Beratung,
- keine medizinische, sicherheitsrelevante oder technische Fachberatung im haftungsrechtlichen Sinne.
Nutzer dürfen Entscheidungen nicht ausschließlich auf Grundlage der Chatbot-Ausgaben treffen. Eine eigene fachliche Prüfung oder Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ist erforderlich.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Vimmera für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder Nichtnutzung des Chatbots entstehen, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet Vimmera nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Unberührt bleiben zwingende Haftungsnormen, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
21. Streitbeilegung und Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Nutzungsvereinbarung bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Vimmera AI Solutions GmbH. Dies gilt insbesondere, soweit der Nutzer bzw. das Unternehmen, in dessen Auftrag der Nutzer handelt, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
22. Altersbeschränkung
Der Chatbot ist nur für die Nutzung durch volljährige Personen (mindestens 18 Jahre) vorgesehen. Sofern Nutzer im Auftrag eines Unternehmens handeln, haben sie sicherzustellen, dass sie hierzu wirksam bevollmächtigt sind.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine strengere Form vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken.